Ehe ein autistisches Kind die Schule besucht, sollten Eltern versuchen, mit zuständigen Stellen der Schulbehörde Kontakt herzustellen. Dabei sollte das Problem direkt bei den jeweiligen Landesschulinspektoren angesprochen werden. Gleichzeitig ist es vorteilhaft, sich nach Möglichkeiten in der näheren Umgebung des Wohnortes „umzusehen“.

Nicht auf eine bestimmte Schule kommt es an, sondern auf jene Pädagogen und Pädagoginnen, die mit einem autistischen Kind arbeiten wollen.

In den letzten Jahren haben sich die Angebote für autistische Kinder erhöht, was aber nicht bedeutet, dass es für jedes Kind genau die von den Eltern erwünschte Hilfe gibt. Die Diagnose Autismus ist heute in Pädagogenkreisen bekannt. Die Ideen der Integration und in jüngster Zeit noch mehr die Diskussionen über Inklusion helfen mit, die Lage zu verbessern.

Es gibt innerhalb des Gesamtsystems Schule eine große Zahl engagierter Lehrer und Lehrerinnen. Sie zu finden und für das eigene Kind „zu bekommen“, ist die Schwierigkeit. Betroffenen Eltern wird empfohlen, so früh wie möglich die entsprechenden Stellen in den Landesschulräten zu kontaktieren, und machen Sie sich darauf gefasst, dass Sie unter Umständen längere Zeit benötigen, damit die für alle Beteiligten passende Lösung gefunden wird.

Wichtiger Hinweis:
Die Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs sollte nicht automatisch eine Beurteilung nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule nach sich ziehen. Engagierten Eltern raten wir jedoch sehr, keinen unmäßigen Druck zu erzeugen. Fördern durch Fordern, aber ohne Überforderung!