Ein Service für Spenderinnen und Spender
Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen, also auch von Rainman’s Home, verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt. (weiterführende Information des Bundesministeriums für Finanzen)
Voraussetzung, damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, ist, dass Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt angeben und die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir zur Zuordnung des Geburtsdatums zusätzlich auch nochmals Ihre vollständigen Adressdaten benötigen (nur eine Emailadresse / die Postleitzahl Ihres Wohnortes sind zur richtigen Zuordnung nicht immer ausreichend)!
Wenn Sie Ihre Spenden an Rainman’s Home zukünftig automatisch absetzen möchten, schicken Sie uns bitte eine Email mit den erforderlichen Daten (Vor- und Zuname, Postadresse und Geburtsdatum) an home@rainman.at
Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Alle Organisationen müssen diese bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Spenden 2017 erfolgen.