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Autistische Kinder am Beginn der Schulpflicht

Ehe ein autistisches Kind die Schule besucht, sollten Eltern versuchen, mit zuständigen Stellen der Schulbehörde Kontakt herzustellen. Dabei sollte das Problem direkt bei den jeweiligen Landesschulinspektoren angesprochen werden. Gleichzeitig ist es vorteilhaft, sich nach Möglichkeiten in der näheren Umgebung des Wohnortes "umzusehen".

Nicht auf eine bestimmte Schule kommt es an, sondern auf jene Pädagogen und Pädagoginnen, die mit einem autistischen Kind arbeiten wollen.

Derzeit gibt es in Österreich - wie unsere in ganz Österreich durchgeführte Erhebung zeigt – in Wien, Oberösterreich und in Kärnten spezielle Modelle für autistische Kinder im schulischen Bereich. Aber auch dort sind bei weitem nicht alle autistischen Kinder erfasst.

Es gibt innerhalb des Gesamtsystems Schule eine große Zahl engagierter Lehrer und Lehrerinnen. Sie zu finden und für das eigene Kind "zu bekommen", ist die Schwierigkeit. Betroffenen Eltern wird empfohlen, so früh wie möglich die entsprechenden Stellen in den Landesschulräten zu kontaktieren, und machen Sie sich darauf gefasst, dass Sie unter Umständen längere Zeit benötigen, damit die für alle Beteiligten passende Lösung gefunden wird.

Wichtiger Hinweis: Die Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs darf nicht automatisch eine Beurteilung nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule nach sich ziehen!
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